Unsere Leistungen

Arbeitsschutz

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur und Vermittlung von Arbeitsmedizinern
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und BetrSichV
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen gemäß ASR A2.3
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • Erstellung von Gefahrstoffkatastern gemäß GefStoffV
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
  • Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Fahrererlaubnis für innerbetriebliche Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68
  • Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Erwerb der Kranführererlaubnis gemäß DGUV Vorschrift 52
  • Ausbildung der Bediener/-innen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008Unterweisung über besondere Gefahren am Arbeitsplatz gemäß DGUV Vorschrift 1
  • Beratung bei der Ausstattung und Gestaltung vonArbeitsverfahren und beim Einsatz von Arbeitsstoffen sowie im Bereich persönliche Schutzausrüstungen
  • Beratung bei der Planung von Gebäuden, Anlagen und ArbeitsplätzenZusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft, Bezirksregierung und Gewerbeaufsichtsamt)

Jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb sollte die Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten - neben den gesetzlichen Pflichten - für Unternehmer selbstverständlich sein. Wir stellen Ihnen das notwendige Know-How.



Brandschutz

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Beratung im vorbeugenden Brandschutz nach den Vorgaben vfdb 12-09/01 der VdS Schadensverhütung
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß GefStoffV
  • Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.
  • Ausbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Unterweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Verhalten im Brandfall
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren und Beratung zu deren Abhilfe
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde der Städte und Gemeinden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und/oder behördlicher Auflagen erforderlich. Wir beraten und begleiten in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.



Technische Revision

  • Prüfung ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV
  • Prüfung von Leitern und Regalanlagen gemäß BetrSichV
  • Prüfung von Hebezeugen und Lastaufnahmeeinrichtungen gemäß DGUV Vorschrift 52-55
  • Sicherheitstechnische Begutachtung von Maschinen und Anlagen gemäß BetrSichV
  • Unterstützung der Unternehmen bei Konformitätsverfahren als CE-Beauftragter für Maschinen gemäß der aktuellen EU-Maschinenrichtlinie

Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung, Europäischer Normen und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, ist meist jährlich eine technische Revision durch einen unabhängigen Prüfer durchzuführen. Wir stellen Ihnen unseren Service für verschiedenste Anlagen und Betriebsmittel.



Strahlenschutz

  • Stellung eines Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 30-32 StrlSchV

Zur Minimierung von Unfallrisiken und Vermeidung von unnötigen Strahlenexpositionen sind bestimmte Schulungen sowie Unterweisungen erforderlich. Der Strahlenschutzbeauftragte hat in seinem Entscheidungsbereich auf die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze zu achten.