Jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb sollte die Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheiten - neben den gesetzlichen Pflichten - für Unternehmer selbstverständlich sein. Wir stellen Ihnen das notwendige Know-How.
Brandschutzbeauftragte sind in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und/oder behördlicher Auflagen erforderlich. Wir beraten und begleiten in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung, Europäischer Normen und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, ist meist jährlich eine technische Revision durch einen unabhängigen Prüfer durchzuführen. Wir stellen Ihnen unseren Service für verschiedenste Anlagen und Betriebsmittel.
Zur Minimierung von Unfallrisiken und Vermeidung von unnötigen Strahlenexpositionen sind bestimmte Schulungen sowie Unterweisungen erforderlich. Der Strahlenschutzbeauftragte hat in seinem Entscheidungsbereich auf die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze zu achten.